Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 19./20. September 1998

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"Rentenversicherung für CDU-Mitglieder
Alle Mitglieder des CDU-Landesverbandes erhielten jetzt einen Rundbrief zur Bundestagswahl, der im gleichen Briefumschlag einen Privatrenten-Versicherungsantrag des Gerling-Konzerns enthielt. Schon komplett ausgefüllt, mit dem jeweiligen Namen und der Adresse des Parteimitglieds, 'exklusiv für CDU-Mitglieder' ... . Einige der so umworbenen beschwerten sich sogleich bei der Parteizentrale, weil sie eine Verletzung des Datenschutzes befürchteten. CDU-Landesgeschäftsführer Matthias Wambach verteidigte die Geld sparende Aktion: 'Politisches Mailing mit Werbung machen wir nicht zum ersten Mal.' Dem Versicherungsunternehmen seien keine Adressen von CDU-Mitgliedern weitergegeben worden, ... . Die Versicherungsanträge seien in der CDU-Landeszentrale ausgefüllt worden." Tsp 19.9.98 S. 9

Kommentar:
"Rente exklusiv
... Selbst der Datenschutz blieb unverletzt: Mutter CDU hat treusorgend selbst die Formulare für ihre Küken ausgefüllt, die nur noch unterschreiben müßten.' Tsp 19.9.98 S. 9

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"Kanther für Geldwäschedatei
Für eine zentrale Datei, in der Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz erfaßt werden sollen, hat sich Bundesinnenminister Kanther (CDU) eingesetzt. ... Mit einer zentralen Speicherung beim Bundeskriminalamt könne erreicht werden, daß beispielsweise eine Verdachtsmeldung aus Hamburg mit einer Anzeige aus München abgeglichen werden könne. ... Kanther kündigte am Donnerstag an, die Einrichtung der zentralen Datei unverzüglich in einer Bund-Länder-Besprechung zu erörtern." FAZ 19.9.98 S. 4

"Breite Zustimmung für Geldwäsche-Datei
Die von Bundesinnenminister Kanther angestrebte bundesweite Geldwäsche-Datei ist in vielen Bundesländern und auch bei den Grünen auf Zustimmung gestoßen. Die Datei könnte einen wichtigen Beitag im Kampf gegen die Geldwäsche leisten, sagten mehrere Innenministerien der Länder in einer Umfrage am Freitag. Allerdings seien klare rechtliche Grundlagen für die Datei wichtig." Tsp 19.9.98 S. 2

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"Breiter Widerstand gegen Kohls Lauschangriff
Opposition: Bundeskanzler lenkt von Diskussion um Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Bundeskanzler Helmut Kohl ist mit seiner Ankündigung, den Großen Lauschangriff zur Verbrechensbekämpfung im Falle eines Wahlsiegs auszuweiten, bei der Opposition und der Gewerkschaft IG Medien auf scharfe Ablehnung gestoßen." BerlZtg 19./20.9.98 S. 5

"SPD lehnt Verschärfung des 'Lauschangriffs' ab
Kohls Vorschlag stößt auch bei FDP auf Ablehnung." Welt 19./20.9.98 S. 2

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"PRO UND CONTRA Sollen vor Gericht Lügendetektoren benutzt werden dürfen?
(Pro:) ... Der Lügentest ist ein Risiko auch für den, der unschuldig ist. Aber wenn ein Belasteter dieses Risiko eingehen will? Wenn er sich nicht allein darauf verlassen möchte, was etwa ein Psychiater über ihn sagt oder daß der Richter glaubt, die gelbe Faser, am Tatort gefunden, könnte auch vom Pullover eines Dritten stammen, der zufällig im selben Laden kaufte? Der Lügentest verstoße gegen die Menschenwürde - auch so wird argumentiert. Andersherum ist es richtig: Schweiß und Blutdruck, gemessen und zur Kenntnis genommen, könnten einem unschuldigten Angeklagten helfen, seine Würde wiederzuerlangen. (Contra:) ... Unter dem Vorwand, ausnahmsweise die Rechte der Verteidiger stärken zu wollen, gibt man ihnen ein Hilfsmittel an die Hand, das aus der kriminaltechnischen Steinzeit stammt. Genausogut könnte man einem Ingenieur eine Dampfmaschine mit dem Auftrag übergeben, eine Mondrakete zu bauen." Tsp 20.9.98 S. 10

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"Republikaner setzen Veröffentlichung des Clinton-Videos durch
.. Gestritten wurde nicht nur über die Aufzeichnung des Auftritts vor der Grand Jury. Starr hatte seinem Bericht eine 2 800 Seiten umfassende Anlage beigefügt. Die Dokumente enthalten weitere Einzelheiten der Treffen mit Monica Lewinsky, deren Bekanntwerden nach Überzeugung der Demokraten nun schlichtweg überflüssig ist. Dennoch plädierten Republikaner für die Veröffentlichung. Die ersten Teilabstimmungen vom Donnerstag abend bestätigten bereits, daß die Fronten fest standen." BerlZtg 19./20.9.98 S. 2

"JURISTENDEBATTE Die Rechte des Präsidenten und die Ansprüche der Öffentlichkeit
... 'Jahrhundertealte Rechte', ließen besorgte Rechtsexperten in den Vereinigten Staaten am Freitag wissen, 'könnten durch die Freigabe der Videoaufnahmen von Clinton gefährdet werden.' Fragen nach den Persönlichkeitsrechten der Person des Präsidenten, aber auch nach der Zusicherung der allgemeinen Geheimhaltung von Zeugenaussagen vor einer Grand Jury müßten möglicherweise, erklärte zum Beispiel Philip Johnson, Professor an der Juristischen Fakultät von Berkeley University, künftig neu diskutiert werden. ... Bislang sah amerikanisches Recht vor, daß die Aussagen vor einer Grand Jury im Interesse der Zeugen, aber auch des Angeklagten, geheimgehalten werden, bis ein Rechtsspruch in der untersuchten Angelegenheit gefällt worden ist. Dies macht Sinn, da beide Parteien geschützt werden müssen, wenn sich beispielsweise der Gegenstand einer Untersuchung am Ende schlicht als Gerücht oder Verleumdung herausstellt. ... Hat sich eine Grand Jury mit Vorwürfen zu beschäftigen, die in ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten münden könnten, sind die Regeln weniger klar definiert. Darüber hinaus hat Clinton selbst für Verwirrrung gesorgt, indem er der ungewöhnlichen Prozedur einer Videoaufnahme seiner Aussage zustimmte. Die einzige Variable, die in dieser Situation für rechtliche Klarheit sorgen kann, sagt Sara Sun Beale, Rechtsprofessorin an der Duke University, sei nun der Grad der Bedeutung der Aufzeichnung für die Wahrheitsfindung. Es komme jetzt darauf an, so Beale, 'den speziellen Nutzen' der Veröffentlichung der elektronischen Aussage auszuloten. Doch genau daran scheiden sich die Geister. Allein die pure Existenz der Kassette, erklärte Clintons Anwalt, zeige, 'daß von vornherein geplant war, sie zu veröffentlichen und den Präsidenten weiter zu beschämen.' Der Präsident habe der Kamerabegleitung seiner Aussage nur zugestimmt, um seine Worte Mitgliedern er Grand Jury zugänglich zu machen, die am Vernehmungstage verhindert waren. Anschließend, also nachdem diese die Aufnahmen gesehen hätten, sollten - so die Abmachung mit Sonderermittler Starr - diese vernichtet werden." BerlZtg 19.720.9.98 S. 2

"Kongreß gibt Clinton-Video frei" Welt 19./20.9.98 S. 1

"Clinton-Video am Montag im TV" Welt 19./20.9.98 S. 6

Kommentar:
"Demokratische Exzesse" Welt 19./20.9.98 S. 4

"Ein Volk sitzt zu Gericht" Tsp 20.9.98 S. 3

"Das Weiße Haus beklagt 'Vorverurteilung'" Tsp 20.9.98 S. 1

Kommentar:
"Machthungrige Moralisten" Tsp 20.9.98 S. 2

"Video wird freigegeben" Tsp 19.9.98 S. 1

"Das Clinton-Video wird veröffentlicht" Tsp 19.9.98 S. 7

"FBI untersucht mögliche Indiskretion des Weißen Hauses
Opposition spricht von Verschwörung. Berater Clintons sollen Affäre Hydes in die Medien gebracht haben / Entscheidung über Video-Aussage vertagt" SZ 19./20.9.98 S. 7

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