Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Rentenversicherung für CDU-Mitglieder
Alle Mitglieder des CDU-Landesverbandes erhielten jetzt einen
Rundbrief zur Bundestagswahl, der im gleichen Briefumschlag einen Privatrenten-Versicherungsantrag
des Gerling-Konzerns enthielt. Schon komplett ausgefüllt, mit dem
jeweiligen Namen und der Adresse des Parteimitglieds, 'exklusiv für
CDU-Mitglieder' ... . Einige der so umworbenen beschwerten sich sogleich
bei der Parteizentrale, weil sie eine Verletzung des Datenschutzes befürchteten.
CDU-Landesgeschäftsführer Matthias Wambach verteidigte die Geld
sparende Aktion: 'Politisches Mailing mit Werbung machen wir nicht zum
ersten Mal.' Dem Versicherungsunternehmen seien keine Adressen von CDU-Mitgliedern
weitergegeben worden, ... . Die Versicherungsanträge seien in der
CDU-Landeszentrale ausgefüllt worden." Tsp 19.9.98 S. 9
Kommentar:
"Rente exklusiv
... Selbst der Datenschutz blieb unverletzt: Mutter CDU
hat treusorgend selbst die Formulare für ihre Küken ausgefüllt,
die nur noch unterschreiben müßten.' Tsp 19.9.98 S. 9
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"Kanther für Geldwäschedatei
Für eine zentrale Datei, in der Verdachtsanzeigen nach
dem Geldwäschegesetz erfaßt werden sollen, hat sich Bundesinnenminister
Kanther (CDU) eingesetzt. ... Mit einer zentralen Speicherung beim Bundeskriminalamt
könne erreicht werden, daß beispielsweise eine Verdachtsmeldung
aus Hamburg mit einer Anzeige aus München abgeglichen werden
könne. ... Kanther kündigte am Donnerstag an, die Einrichtung
der zentralen Datei unverzüglich in einer Bund-Länder-Besprechung
zu erörtern." FAZ 19.9.98 S. 4
"Breite Zustimmung für Geldwäsche-Datei
Die von Bundesinnenminister Kanther angestrebte bundesweite
Geldwäsche-Datei ist in vielen Bundesländern und auch bei den
Grünen auf Zustimmung gestoßen. Die Datei könnte einen
wichtigen Beitag im Kampf gegen die Geldwäsche leisten, sagten mehrere
Innenministerien der Länder in einer Umfrage am Freitag. Allerdings
seien klare rechtliche Grundlagen für die Datei wichtig." Tsp
19.9.98 S. 2
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"Breiter Widerstand gegen Kohls Lauschangriff
Opposition: Bundeskanzler lenkt von Diskussion um Erhöhung
der Mehrwertsteuer ab. Bundeskanzler Helmut Kohl ist mit seiner Ankündigung,
den Großen Lauschangriff zur Verbrechensbekämpfung im Falle
eines Wahlsiegs auszuweiten, bei der Opposition und der Gewerkschaft IG Medien
auf scharfe Ablehnung gestoßen." BerlZtg 19./20.9.98 S. 5
"SPD lehnt Verschärfung des 'Lauschangriffs'
ab
Kohls Vorschlag stößt auch bei FDP auf Ablehnung."
Welt 19./20.9.98 S. 2
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"PRO UND CONTRA Sollen vor Gericht Lügendetektoren
benutzt werden dürfen?
(Pro:) ... Der Lügentest ist ein Risiko auch für den,
der unschuldig ist. Aber wenn ein Belasteter dieses Risiko eingehen will?
Wenn er sich nicht allein darauf verlassen möchte, was etwa ein Psychiater
über ihn sagt oder daß der Richter glaubt, die gelbe Faser,
am Tatort gefunden, könnte auch vom Pullover eines Dritten stammen,
der zufällig im selben Laden kaufte? Der Lügentest verstoße
gegen die Menschenwürde - auch so wird argumentiert. Andersherum ist
es richtig: Schweiß und Blutdruck, gemessen und zur Kenntnis
genommen, könnten einem unschuldigten Angeklagten helfen, seine Würde
wiederzuerlangen. (Contra:) ... Unter dem Vorwand, ausnahmsweise die Rechte
der Verteidiger stärken zu wollen, gibt man ihnen ein Hilfsmittel
an die Hand, das aus der kriminaltechnischen Steinzeit stammt. Genausogut
könnte man einem Ingenieur eine Dampfmaschine mit dem Auftrag übergeben,
eine Mondrakete zu bauen." Tsp 20.9.98 S. 10
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"Republikaner setzen Veröffentlichung des
Clinton-Videos durch
.. Gestritten wurde nicht nur über die Aufzeichnung des
Auftritts vor der Grand Jury. Starr hatte seinem Bericht eine 2 800
Seiten umfassende Anlage beigefügt. Die Dokumente enthalten weitere
Einzelheiten der Treffen mit Monica Lewinsky, deren Bekanntwerden
nach Überzeugung der Demokraten nun schlichtweg überflüssig
ist. Dennoch plädierten Republikaner für die Veröffentlichung.
Die ersten Teilabstimmungen vom Donnerstag abend bestätigten bereits,
daß die Fronten fest standen." BerlZtg 19./20.9.98 S. 2
"JURISTENDEBATTE Die Rechte des Präsidenten
und die Ansprüche der Öffentlichkeit
... 'Jahrhundertealte Rechte', ließen besorgte Rechtsexperten
in den Vereinigten Staaten am Freitag wissen, 'könnten durch die Freigabe
der Videoaufnahmen von Clinton gefährdet werden.' Fragen nach den
Persönlichkeitsrechten der Person des Präsidenten, aber auch
nach der Zusicherung der allgemeinen Geheimhaltung von Zeugenaussagen vor
einer Grand Jury müßten möglicherweise, erklärte zum
Beispiel Philip Johnson, Professor an der Juristischen Fakultät
von Berkeley University, künftig neu diskutiert werden. ... Bislang
sah amerikanisches Recht vor, daß die Aussagen vor einer Grand
Jury im Interesse der Zeugen, aber auch des Angeklagten, geheimgehalten
werden, bis ein Rechtsspruch in der untersuchten Angelegenheit gefällt
worden ist. Dies macht Sinn, da beide Parteien geschützt werden müssen,
wenn sich beispielsweise der Gegenstand einer Untersuchung am Ende schlicht
als Gerücht oder Verleumdung herausstellt. ... Hat sich eine
Grand Jury mit Vorwürfen zu beschäftigen, die in ein Amtsenthebungsverfahren
gegen den Präsidenten münden könnten, sind die Regeln weniger
klar definiert. Darüber hinaus hat Clinton selbst für Verwirrrung
gesorgt, indem er der ungewöhnlichen Prozedur einer Videoaufnahme
seiner Aussage zustimmte. Die einzige Variable, die in dieser Situation
für rechtliche Klarheit sorgen kann, sagt Sara Sun Beale, Rechtsprofessorin
an der Duke University, sei nun der Grad der Bedeutung der Aufzeichnung
für die Wahrheitsfindung. Es komme jetzt darauf an, so Beale,
'den speziellen Nutzen' der Veröffentlichung der elektronischen Aussage
auszuloten. Doch genau daran scheiden sich die Geister. Allein die
pure Existenz der Kassette, erklärte Clintons Anwalt, zeige, 'daß
von vornherein geplant war, sie zu veröffentlichen und den Präsidenten
weiter zu beschämen.' Der Präsident habe der Kamerabegleitung
seiner Aussage nur zugestimmt, um seine Worte Mitgliedern er Grand
Jury zugänglich zu machen, die am Vernehmungstage verhindert waren.
Anschließend, also nachdem diese die Aufnahmen gesehen hätten,
sollten - so die Abmachung mit Sonderermittler Starr - diese vernichtet
werden." BerlZtg 19.720.9.98 S. 2
"Kongreß gibt Clinton-Video frei" Welt 19./20.9.98 S. 1
"Clinton-Video am Montag im TV" Welt 19./20.9.98 S. 6
Kommentar:
"Demokratische Exzesse" Welt
19./20.9.98 S. 4
"Ein Volk sitzt zu Gericht" Tsp 20.9.98 S. 3
"Das Weiße Haus beklagt 'Vorverurteilung'" Tsp 20.9.98 S. 1
Kommentar:
"Machthungrige Moralisten" Tsp
20.9.98 S. 2
"Video wird freigegeben" Tsp 19.9.98 S. 1
"Das Clinton-Video wird veröffentlicht" Tsp 19.9.98 S. 7
"FBI untersucht mögliche Indiskretion des
Weißen Hauses
Opposition spricht von Verschwörung. Berater Clintons sollen
Affäre Hydes in die Medien gebracht haben / Entscheidung über
Video-Aussage vertagt" SZ 19./20.9.98 S. 7
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